UWG beantragt mehr blühende Vorgärten
UWG beantragt mehr blühende Vorgärten

Stein- und Schottergärten werden in Deutschland immer beliebter. Darunter leidet die Artenvielfalt in den Städten und Gemeinden. Das Problem von vielen aktuellen Steingärten ist, dass sie wenig oder gar keine Pflanzen enthalten. Häufig werden zudem Neophyten gepflanzt, die sich außerhalb des Gartens ausbreiten und die heimischen Pflanzen verdrängen und hiesigen Tieren und Insekten kaum oder gar keine Nahrung bieten.Für die Artenvielfalt und das Klima in einer städtischen Siedlung kommen gerade den Vorgärten und kleinen Grünflächen eine besondere Bedeutung zu. Sie liefern frische Luft, bilden ökologische Trittsteine für heimische Pflanzen, Insekten und Vögel die auf Nahrungssuche sind.Wir beantragen, dass die Stadt Gescher auf ihrer Homepage den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW veröffentlichten Flyer „Blühende Vielfalt im Vorgarten“ zum Download bereitstellt. Darüber hinaus möge dieser Flyer in Schriftform an alle bauwilligen Bürger im Rahmen des stattfindenden Schriftverkehrs ausgehändigt werden.Wir sprechen uns dafür aus, dieses Thema beim Aufstellen und Verabschieden der nächsten Bebauungspläne sehr viel stärker in den öffentlichen Focus zu nehmen. So solle die Verwaltung prüfen, ob es rechtlich möglich ist, sogenannte Schottergärten in Neubaugebieten mit Hilfe des Bebauungsplanes zu verhindern bzw. einen Mindestanteil an Vegetationsfläche auf dem Grundstück vorzuschreiben.In NRW konnten bis Ende 2018 „Vorgartensatzungen“ auf § 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW gestützt werden. Nachdem in dieser Vorschrift die Begriffe „Begrünung und Bepflanzung“ gestrichen wurden, ist das nicht mehr möglich; entsprechende Satzungen sind somit nicht mehr wirksam. Zum Ausschluss der Verschotterung taugen jetzt nur noch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen. Hierzu verweist die UWG auf den Leitfaden des Städte- und Gemeindebundes NRW „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“, der die neue Rechtslage erläutert und Hinweise für ein rechtssicheres Vorgehen gibt.Für die Artenvielfalt und das Klima in einer städtischen Siedlung kommen gerade den Vorgärten und kleinen Grünflächen eine besondere Bedeutung zu. Sie liefern frische Luft, bilden ökologische Trittsteine für heimische Pflanzen, Insekten und Vögel die auf Nahrungssuche sind.Dagegen heizen sich Kies- und Steinflächen immer stärker auf, speichern die Wärme und strahlen sie wieder ab. Dies kann nicht förderlich für ein angenehmes Stadtklima sein.„Wer seinen Garten standortgerecht plant, schafft ein Stück Natur und trägt zur Artenvielfalt bei“.

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